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Nützliche Tipps im Alltag

Nützliche Tipps im Alltag

Sichern. Oberste Priorität haben das Absichern der Unfall­stelle und die Versorgung von Verletzten. Also Warn­blink­licht einschalten und Warn­dreieck aufstellen. In der Stadt reichen 50 Meter Abstand, auf Bundes­straßen 100 Meter, auf Auto­bahnen 200 Meter. Zur Sicherheit die Warn­weste anziehen.

Notruf. Bei schweren Unfällen und wenn es Verletzte gibt, empfiehlt sich die Notrufnummer 110 der Polizei oder die Notfall­nummer 112. Das ist auch ohne Guthaben auf dem Handy möglich. An Auto­bahnen kann man die Notrufsäulen nutzen. Sie stehen alle zwei Kilo­meter. Ein schwarzer Pfeil an den Leitpfosten zeigt die Richtung zur nächsten Säule. Anrufer sollten mitteilen: Wo ist der Unfall passiert? Was ist passiert? Gibt es Verletzte? Welche Verletzungen? Wer meldet den Unfall?

Verletzte. Bei Unfällen mit Toten oder Verletzten sollte man die Polizei unbe­dingt holen. Das empfiehlt sich auch bei Sach­schäden über 1 000 Euro, bei unklarer Schuld­frage, wenn der Unfall­gegner keine Papiere hat, wenn er unter Alkohol oder Drogen steht, bei Unfällen mit Wild, wenn Öl oder Treibstoff auslaufen, wenn der fremde Pkw im Ausland zugelassen ist oder der Fahrer dort lebt. Bei Miet­autos und Firmenwagen gibt es oft Vorschriften, die Polizei zu rufen.

Kleinschäden. Bei kleinen Blech­schäden ist die Polizei zwar nicht unbe­dingt nötig. Aber wer sie ruft, muss nichts dafür bezahlen. Die Beamten machen dann eine „vereinfachte Sach­verhalts­fest­stellung“: keine ausführ­liche Dokumentation, keine Zeugenbefragungen, keine Fotos, keine Skizze, schon gar keine Prüfung techni­scher Sach­verhalte. Ihre Aufgabe ist nicht die abschließende Klärung der Schuld­frage. Die Polizei klärt Verkehrs­verstöße, nicht Schaden­er­satz­ansprüche. Das regeln die Versicherer.

Personalien. Unfall­beteiligte müssen am Ort bleiben und ihre Personalien nennen, auch wenn sie es eilig haben. Laut Strafgesetz­buch haben Unfall­beteiligte Anspruch, die Identität des jeweils anderen zu erfahren. Weigert sich der andere, rufen Sie die Polizei. Er muss dann warten, bis sie eintrifft.

Bußgeld. Der Fahrer, den die Polizei für den wahr­scheinlichen Unfall­ver­ursacher hält, muss ein Verwarnungs­geld zahlen. Akzeptiert er es, bedeutet das kein Schuld­anerkennt­nis. Vorsicht mit ausführ­lichen Erklärungen. Unfall­beteiligte sind nur zu Angaben über Person und Fahr­zeug verpflichtet. Wer mehr sagt, muss damit rechnen, dass dies später gegen ihn verwendet wird.

Beweise. Es ist gut, Beweise zu sichern: also Zeugen zu suchen und Fotos zu machen, zuerst Über­sichtsbilder aus verschiedenen Blick­winkeln. Dabei sollte man feste Punkte wie Laternen mitablichten, ebenso Details wie Knicke in der Brems­spur. Mit Kreide lassen sich die Fahr­zeug­ecken auf dem Asphalt kenn­zeichnen, ebenso Radpositionen und Lenk­einschlag. Wenn es geht, sollte man die Autos erst danach zur Seite fahren. Dort ist Zeit, die Schäden an den Autos im Detail zu fotografieren. Es kommt nicht auf jeden Kratzer an. Die kann ein Sach­verständiger auch später sehen. Die Fotos sollten zeigen, was demoliert ist: Front, Seite, Heck? Wichtig ist ein Protokoll wie der Europäische Unfallbericht. Ein Ausdruck sollte vorsorglich im Auto liegen. Alle Beteiligten sollten unter­schreiben.

Versicherung. Nennt der Unfall­gegner seine Versi­cherung nicht, hilft der Zentralruf der Auto­versicherer (Tel. 0 800/2 50 26 00). Dann meldet sich die Versi­cherung oft schon am Unfall­ort. Doch niemand sollte vor Ort verbindliche Zusagen abgeben. Ist die Schuld­frage strittig, ist oft der Gang zum Anwalt nötig. Wer eine Verkehrs­rechts­schutz­versicherung hat, erhält dort häufig gratis eine telefo­nische Erst­beratung.

Vor Reiseantritt mit dem Pkw sollte man sich über gesetzliche Vorgaben im Urlaubsland informieren.

Geht es in den Urlaub, setzen viele Deutsche immer noch auf ihr Auto. 2017 sind immerhin 46 Prozent mit dem eigenen Pkw in die Ferien gestartet. Was dabei nicht fehlen darf: Eine gute Vorbereitung.

Die Experten der “ARAG” haben einige Tipps zusammengetragen, damit die Reise gelingt.

So raten die ARAG-Experten dazu, vor Reiseantritt die Gültigkeit der Fahrerlaubnis zu überprüfen. Anders als deutsche Führerscheine haben die internationale Fahrerlaubnis und Dokumente aus anderen EU-Staaten durchaus ein Verfallsdatum. Alte graue oder rosa Exemplare sind EU-weit zwar weiterhin gültig, aber es kann zu Problemen kommen, weil ausländische Behörden die Dokumente nicht akzeptieren. Wird der Führerschein auf Reisen gestohlen oder geht er verloren, können Urlauber sich an die örtliche Polizei, das Konsulat oder die Botschaft des eigenen Landes wenden. Dort wird dann ein vorläufiges Dokument ausgestellt.

Eine in Deutschland ausgestellte Versicherungspolice bietet in der gesamten EU-Deckung, auch bei einem Personenschaden. Damit man bei einem Unfall im Ausland bestens gewappnet ist, sollte man bei Reiseantritt an den Europäischen Unfallbericht und die Grüne Karte – eine internationale Versicherungskarte, die bei der Versicherung erhältlich ist – denken.

Tanken kann im Ausland zur Herausforderung werden. Nur wenige dürften auf Anhieb wissen, dass “Polttoöljyi” finnisch für Dieselkraftstoff ist. Oder wer denkt schon beim griechischen Wort “Amoliwdi Wensina” an Super oder Super plus? Einfacher wird die Sache, wenn man sich auf die Oktanzahl des jeweiligen Kraftstoffes konzentriert: Mit Oktan 91 ist Benzin gemeint, bei Oktan 95 handelt es sich um Super und Super Plus hat einen Wert von 98.

In vielen Ländern kann das Befahren von Autobahnen, Schnellstraßen, Brücken oder Tunnels gebührenpflichtig sein. Zudem fällt in immer mehr europäischen Innenstädten bei der Einfahrt eine Citymaut an oder es werden kostenpflichtige Umweltzonen eingerichtet. Ob diese Gebühren in Form einer streckenbezogenen Maut oder einer zeitlich begrenzten Vignette anfallen, sollten Urlauber vor der Reise für ihr jeweiliges Reiseziel genau prüfen. mid/arei

Die wichtigste Regel bei einem Verkehrsunfall im Ausland: Immer die Polizei holen – und gar nichts zugeben.

Die Feriensaison beginnt und damit die Zeit, in der Millionen von deutschen Urlaubern im Ausland unterwegs sind – meist mit dem Auto. Schlimm genug, wenn man dabei in einen Unfall verwickelt wird. Aber das kann im schlimmsten Fall erst der Anfang eines nervtötenden Verfahrens sein. Wie man sich dagegen schützen kann, wissen die ARAG Experten.

Wichtigste Regel, wenn ein Unfall passiert, ist:

Auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis abgeben und unbedingt die Polizei rufen.

Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, nach einem Versicherungsnachweis oder der “Grünen Karte” fragen. “Fotografieren Sie mit dem Handy oder einer Kamera die Unfallstelle und einzelne Details”, so der Experten-Tipp.

Wichtig ist es, den “Europäischen Unfallbericht” auszufüllen und den Schaden umgehend der eigenen Autohaftpflichtversicherung zu melden, die Frist beträgt eine Woche.

Das gilt auch dann, wenn der andere für den Unfall verantwortlich zu sein scheint. Die Schadensregulierung lässt sich am einfachsten von zu Hause aus über den Zentralruf der Autoversicherer (bundeseinheitliche Nummer: 0800/250 260 0) organisieren. mid/rhu

Die Polizei muss bei kleinen Schäden infolge eines Verkehrsunfalls nicht zwingend gerufen werden.

“Wenn Du einen Unfall hast, rufe immer die Polizei! Sonst könnte es hinterher Schwierigkeiten mit der Versicherung geben”, heißt es schon seit Fahrschultagen. Doch was ist dran an dem Tipp?

Ganz platt formuliert:

Das hängt vor allem vom Schaden ab. Denn kleine Kratzer im Lack, sogenannte “Bagatellschäden” (vom französischen Begriff “bagatelle” für Kleinigkeit), verpflichten niemanden dazu, die Ordnungshüter zu kontaktieren.

Wichtig ist jedoch, dass die wichtigsten Daten mit dem Unfallgegner ausgetauscht werden. “Zur Herausgabe dieser Daten sind alle Beteiligten verpflichtet:

Name und Anschrift, Versicherung sowie Versicherungsnummer und das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs”, erklärt ein Experte der ARAG Versicherung. Mithilfe von Smartphones oder mitgeführten Kameras sollten zudem Fotos vom Unfallgeschehen gemacht werden.

Hier gilt:

Lieber zu viel als zu wenig. Eine große Erleichterung für einen reibungslosen Ablauf der anschließenden Schadenregulierung bietet das europäische Unfallbericht-Formular.

Ganz wichtig hierbei:

Wer in Deutschland den Verkehrsunfall-Berichtsbogen am Ende unterzeichnet, gibt kein Schuldbekenntnis ab.

Und was, wenn eine Partei auch bei einem kleinen Schaden, wie dem typischen Parkrempler, überhaupt nicht anwesend ist? “Der Unfallverursacher muss mindestens dreißig Minuten abwarten, ob der Fahrer des angerempelten Autos auftaucht. Erscheint dieser nicht, muss die Polizei gerufen werden, damit sie den Fahrzeughalter ermitteln kann”, mahnt der Experte.

Bei schwerwiegenden Unfällen, besonders dann, wenn es Verletzte zu beklagen gibt oder auch dann, wenn der Unfallhergang aufgrund von Uneinigkeit lieber ordnungsgemäß dokumentiert werden sollte, muss die Polizei gerufen werden. “Oberste Priorität hat allerdings die Versorgung des Unfallopfers, die Einleitung der Erste-Hilfe-Maßnahmen, der Ruf der Rettungskräfte (112) sowie die Absicherung der Unfallstelle mit einem Warndreieck.

Auch wenn der Verdacht besteht, dass Alkohol oder Drogen im Spiel sind, sollte der Unfall bei der Polizei gemeldet werden”, raten die Versicherungs-Experten. mid/som

Wie ist die Selbsteinschätzung bei Autofahrern? Selbstkritik ist bei Autofahrern keine weit verbreitete

Eigenschaft. Es ist eher die Überschätzung der eigenen Fähigkeiten, die ein sehr verbreitetes Phänomen ist. Damit geht gleichzeitig ein Unterschätzen von Unfallgefahren einher, wie der Verkehrspsychologe bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Dr. Hardy Holte, aus Erfahrung weiß. Deshalb warnt er, gemeinsam mit anderen Fachleuten, vor der gefährlichen Selbstüberschätzung – gerade am Steuer.

“Selbstüberschätzung kommt vor dem Unfall”, könnte man sagen. Oder mit den Worten der Verkehrspsychologen ausgedrückt: Die Überbewertung eigener Kompetenz am Steuer und die Unterbewertung bis zur Bagatellisierung von Unfallgefahr sind tatsächlich sehr häufige Phänomene beim Autofahren. Zu einer derart verzerrten Wahrnehmung kann es leicht kommen, wie Dr. Holte erläutert, wenn Autofahrer bislang noch keinen Unfall verursacht haben und ihnen alle – insbesondere riskante – Fahrmanöver gelungen sind. Dann resultiert bei den Betroffenen aus solchen Erlebnissen vielfach die Überzeugung, selbst ein Teufelskerl von Autofahrer zu sein, statt die Einsicht, nur dank Fortuna noch einmal davongekommen zu sein.

So führt ein Mangel an Selbstkritik bzw. Selbsterkenntnis am Ende zu gefährlicher Selbstüberschätzung. Derartiges geschieht nach den Erfahrungen der Fachleute vor allem auch dann, wenn das eigene Urteil und die Wahrnehmung von Geschwindigkeiten und Entfernungen etwa durch Alkohol, Drogen oder Müdigkeit “getrübt” sind, wie Dr. Holte erklärt. Typisch dafür ist die leider viel zu häufig vorkommende Situation, dass eine Person am Steuer eigentlich viel zu müde zum Fahren ist, aber anstatt einer Erholungspause einzulegen, weiterfährt – in der Überzeugung, noch alles im Griff bzw. Blick zu haben.

Wie oft das nicht zutrifft, belegen die vielen Verkehrsunfälle infolge Sekundenschlafs oder Übermüdung. Nach Angaben des Autoclubs ADAC kam es im Jahr 2020 zu 1.448 Unfällen mit Verletzten oder Toten durch übermüdete Fahrer.

Ein weiteres höchst bedenkliches Urteil über Fehleinschätzungen von Kraftfahrern fällt der Psychologe Klaus Peter Kalendruschat vom TÜV Nord: “Übermäßiges Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten haben vor allem diejenigen, die am wenigsten Grund dazu haben”, stellt der Experte gegenüber der Saarbrücker Zeitung fest.

Er bringt die Tendenz zur Selbstüberschätzung knapp auf den Punkt mit der Feststellung:

Schlechte Autofahrer halten sich häufig für die besten. Und die sind zudem in der Regel noch fest davon überzeugt, dass die anderen alle unfähig sind.

Die Ursachen für diese falsche Selbstwahrnehmung haben die Psychologen Justin Kruger und David Dunning von der Cornell University in Ithaca im US-Bundesstaat New York untersucht. Sie kamen dabei zu dem Resultat, dass man offenbar bestimmte Fähigkeiten als Voraussetzung dafür benötigt, um die eigenen Fähigkeiten überhaupt realistisch beurteilen zu können.

Dieses Phänomen ist inzwischen als Dunning-Kruger-Effekt Stand der Wissenschaft:

Demnach erkennt man eigenes Unvermögen umso schlechter, je weniger man sich auf einem Gebiet auskennt. Oder andersherum: Inkompetente Menschen überschätzen ihre eigenen Fähigkeiten auffällig oft, ohne sich dessen bewusst zu sein.

Beim Autofahren sei der Dunning-Kruger-Effekt besonders ausgeprägt, warnt TÜV-Nord-Psychologe Kalendruschat. Denn diese Fertigkeit verbinde man mit Autonomie und Erwachsenwerden, begründet er seine These. Im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit dürfe man die an Selbstüberschätzung leidenden Menschen jedoch nicht in ihrem Irrglauben lassen, meint der Experte, weil die falsche Einschätzung der eigenen Fähigkeiten am Steuer die Risikobereitschaft steigert. Kalendruschat hält es deshalb für sinnvoll, Kraftfahrern die Einsicht zu vermitteln, dass in vielen kritischen Situationen auch die besten Fahrkünste nichts mehr helfen. Denn wer sich dies bewusst macht, fährt vorsichtig und vorausschauend, meint der Psychologe. mid/arei

Um Auffahrunfälle zu vermeiden, sollte man den Sicherheitsabstand einhalten.

Der Autoclub ACE betont: Damit alle sicher ankommen, gilt: Abstand halten und Rücksicht nehmen!

Kleinste Fahrfehler können im dichten Verkehr kilometerlange Staus auslösen. Wer zu eng auffährt und jede Lücke für sich beansprucht, zwingt andere Verkehrsteilnehmende zum Abbremsen und stört damit den Verkehrsfluss.

Um Auffahrunfälle zu vermeiden und damit alle zügig und sicher ankommen, gilt: Sicherheitsabstand einhalten.

Es gibt eine Faustformel, die sich auf Autobahnen und Schnellstraßen etabliert hat:

Die Distanz zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte der Strecke entsprechen, die in zwei Sekunden zurückgelegt wird.

Um Rechenaufgaben am Steuer zu vermeiden, empfiehlt der Autoclub ACE als Orientierung die Methode:

Sicherheitsabstand = mindestens halber Tachowert.

Alternativ sucht man sich einen fixen Punkt am Straßenrand und zählt, wenn das vordere Fahrzeug den Orientierungspunkt passiert, zwei Sekunden ab. Erst dann sollte die eigene Fahrzeugfront den Punkt erreichen.

Wer den notwendigen Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden nicht einhält, muss grundsätzlich mit einem Bußgeld und darüber hinaus teils mit Punkten und einem Fahrverbot rechnen – abhängig ist die Sanktion von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem eingehaltenen Abstand.

Ein konkretes Beispiel:

Bei 120 Stundenkilometern ist ein Sicherheitsabstand von 60 Metern (halber Tachowert) einzuhalten. Wer stattdessen weniger als 24 Meter Sicherheitsabstand einhält (weniger als 4/10 des halben Tachowerts) muss mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Beträgt der Abstand nur etwa zwölf Meter, also weniger als 2/10 des halben Tachowertes, fallen bereits 240 Euro, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot an. Sogar Strafverfahren wegen gemeingefährlicher Straftaten oder Nötigung können drohen.

mid/are

In Ost- und Südeuropa geben sich Kriminelle als Pannenhelfer aus. Vor falschen Pannenhelfern, die sich als “Gelbe Engel” ausgeben und Reisenden viel Geld für Abschlepp- und teils unnötige Werkstattleistungen abknöpfen,

warnt die ADAC Versicherung AG.

Außer in Ungarn und Serbien sind die Betrüger jetzt auch vermehrt in Bulgarien, Kroatien und Slowenien aktiv.

Dazu sind die Slowakei, Litauen und Polen betroffen.

Um die Urlauber in die Falle zu locken, nutzen die Betrüger Fahrzeuge in der farblichen Gestaltung der Pannenhilfe-Autos, mit dem Logo des Clubs oder der Aufschrift “Im Auftrag des ADAC”.

Manche schauen dabei täuschend echt aus, manche Betrüger sind nicht ganz so sorgfältig und dann kommt schon mal ein Wagen mit der Aufschrift “ACDC”.

Auch das Personal tritt im Gewand der ADAC-Straßenwachtfahrer auf. Aber:

Im Ausland betreibt der “ADAC” keine eigene Straßenwacht-Flotte und die dortigen Vertragspartner dürfen weder auf ihren Fahrzeugen noch an Werkstätten ADAC-Logos verwenden.

Es gibt jedoch eine Ausnahme:

In Norditalien ist ein Gelber Engel ganzjährig als Pannenhelfer für die ADAC-Notrufstation tätig.

Besonders offensichtlich ist die Taktik vieler Betrüger, bereits an der Autobahn zu warten und direkt nach einer Panne aufzutauchen, um dem Hilfesuchenden ihre Dienste anzubieten.

Anrufversuche der ADAC-Premium- oder Plus-Mitglieder beim Auslandsnotruf können fehlschlagen, da die Kriminellen Störsender in ihren Fahrzeugen installiert haben, die das Telefonnetz unterbrechen und eine Mobilfunkverbindung unmöglich machen.

In so einer Situation sollten Autofahrer ihr Fahrzeug abschließen, sich einige Meter entfernen und von dort den ADAC-Auslandsnotruf kontaktieren. mid/wal

Nach einem Verkehrsunfall sollte überlegt gehandelt werden. Als erstes ist die Warnblinkanlage einzuschalten.

Wenn man einen Verkehrsunfall gebaut hat, ist das schlimm genug. Und dann ist da auch noch die rechtliche Seite.

Deshalb sollten Autofahrer genau wissen, wie man sich nach einem Unfall richtig verhält.

Die Experten der Versicherung HUK-Coburg geben Tipps.

Tritt der Worst Case ein, werden also Menschen verletzt, sollte die Polizei und wenn nötig auch der Krankenwagen informiert werden. Noch bevor die Polizei eintrifft, gilt es, Erste Hilfe zu leisten und die Unfallstelle zu sichern. Letzteres beginnt mit dem Einschalten der eigenen Warnblinkanlage und dem Anziehen der Warnweste noch im Auto.

Danach wird das Warndreieck aufgestellt:

Innerorts sollte es 50 Meter und auf Landstraßen mindestens 150 Meter entfernt zur Unfallstelle stehen. Auf Autobahnen beträgt die Distanz zwischen Warndreieck und Unfallort mindestens 200 Meter. Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder hinter einer Kuppe, wird das Warndreieck davor aufgestellt.

Das Aufstellen auf Landstraßen und Autobahnen ist ein nicht ganz ungefährliches Unterfangen. Zum eigenen Schutz läuft man ganz weit rechts, am äußersten Fahrbahnrand – noch besser: das Laufen hinter der Leitplanke. Wer das Warndreieck aufgeklappt vor sich her trägt, verbessert zusätzlich seine Sichtbarkeit.

Die Polizei hält alle Unfall-Fakten in einem Protokoll fest. Bleiben die Kontrahenten unter sich, füllt man, am besten einen europäischen Unfallbericht aus. Der sollte griffbereit im Handschuhfach liegen. Wer alle Fragen nach Personalien, Versicherung und Unfallhergang beantwortet sowie ein Foto vom Unfallgeschehen macht, hat eine solide Basis für die Schadenregulierung gelegt. Gibt es Zeugen, werden natürlich deren Personalien notiert.

Stehen die Fakten fest, muss der Unfallverursacher seiner Versicherung den Schaden zeitnah melden. Und selbst wenn die Haftung klar zu sein scheint, sollte der Geschädigte das Gespräch mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung suchen.

Was ist, wenn man einen Unfall mit einem ausländischen Pkw hatte? Verschuldet ein Ausländer einen Unfall, kann sich der deutsche Geschädigte mit seinen Ansprüchen an das “Deutsche Grüne Karte Büro” wenden (Telefon (030) 2020 5757; Telefax (030) 2020 6757; dbgk@gruene-karte.de). In der Regel überträgt das “Deutsche Grüne Karte Büro” die Schadenregulierung an einen inländischen Kfz-Haftpflichtversicherer. Der Schaden des deutschen Unfallopfers wird also reguliert, als hätte ein deutscher Verkehrsteilnehmer den Unfall verschuldet. mid/arei

Nach Zahlen der Versicherungswirtschaft gibt es alle 2 Minuten einen Wildunfall. Ist ein Wildunfall passiert, sollte man, wie bei jedem anderen Unfall, die Unfallstelle absichern, den Warnblinker einschalten, die Warnweste anlegen und das Warndreieck aufstellen.

Man muss Verletzten helfen und gegebenenfalls den Rettungsdienst Notruf 112 rufen.

Ferner sollte man den Verkehrsunfall für die Autoversicherung dokumentieren und Fotos von Fahrzeug, Tier und Unfallort machen.

Unfallstelle absichern: Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen

Polizei benachrichtigen, auch wenn das Tier nach dem Zusammenprall in den Wald flüchtet: Sie meldet den Unfall dem Förster oder Jagdpächter.

Tier möglichst nicht anfassen: Der Förster oder Jagdpächter kümmert sich um die Bergung des verletzten oder toten Tieres.

Unfall für die Versicherung dokumentieren: Fotos von Unfallort, Tier und Fahrzeug machen

Wildunfall-Bescheinigung von Polizei, Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen

   Versicherung umgehend informieren

Farbwechsel von grün auf weiß: Die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr wird ab 01. Juli 2020 weiß.

Im europäischen Wirtschaftsraum, in Andorra, der Schweiz und Serbien ist sie nicht mehr zwingend nötig: die aktuell noch Grüne Versicherungskarte. Es genügt das gültige Kfz-Kennzeichen.

Aber in einigen Ländern wie beispielsweise der Türkei, Russland, Belarus oder Bosnien-Herzegowina dient dieses Dokument weiterhin als Nachweis über eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung.

Nach mehr als einem halben Jahrhundert steht nun ein Farbwechsel auf weißes Papier an. So können sich Versicherte die Bescheinigung auf Wunsch auch selbst ausdrucken. Das Dokument kommt von der Versicherung per Mail als PDF-Datei.

Laut der ARAG-Experten reicht es aber nicht, bei einer Kontrolle das PDF auf dem Smartphone vorzuzeigen.

Es wird nach wie vor ein Ausdruck auf Papier benötigt.

Optional besteht aber weiter die Möglichkeit, sich den Nachweis per Post zusenden zu lassen oder ihn beim Versicherer abzuholen. Bis Ende 2020 wird es beide Farben parallel geben, ab 2021 nur noch weiß. Die Grünen Karten dürfen bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit verwendet werden. mid/rhu

Autofahrern wird empfohlen, vor Urlaubsreise zu überprüfen, ob alle Unterlagen an Bord sind, die im

Falle eines Falles für eine schnelle Schadenabwicklung notwendig sind:

Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) meldet sinkende Zahlen für Unfälle deutscher Verkehrsteilnehmer im Ausland. Dennoch kann es jeden treffen. Deswegen wird Autofahrern empfohlen, vor Urlaubsreise zu überprüfen, ob alle Unterlagen an Bord sind, die im Falle eines Falles für eine schnelle Schadenabwicklung notwendig sind: Der Europäische Unfallbericht, die Grüne Karte und die Rufnummer des Zentralrufs der Autoversicherer (0800 25 026 00 aus dem Inland und +49 40 300 330 300 aus dem Ausland) sowie die europaweit einheitliche Notfallrufnummer 112 gehören in jedes Reisegepäck.

Europäischer Unfallbericht erleichtert Protokollierung

Die inhaltlich und grafisch standardisierte Form des Europäischen Unfallberichts vereinfacht die Aufnahme eines Unfalls im In- und Ausland. Das Formular ist als Durchschreibesatz bei der Kfz-Versicherung bestellbar oder kann unter www.gdv-dl.de/dienstleistungen/europaeischer-unfallbericht heruntergeladen und ausgedruckt werden. Unter www.gdv-dl.de/dienstleistungen/europaeischer-unfallbericht/ kann auch eine erläuternde Broschüre angefordert werden. Sie enthält Ausfüllhilfen in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch und Russisch.

Zentralruf der Autoversicherer hilft auch im Ausland

Der Zentralruf der Autoversicherer hilft nicht nur in Deutschland unter der kostenfreien Servicerufnummer, sondern auch bei Unfällen im europäischen Ausland schnell und zuverlässig weiter. Aus dem Ausland ist der Zentralruf montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr erreichbar. Die Online-Auskunft kann auch bei Unfällen im Ausland genutzt werden. Die Auskunft ist für den Anfrager kostenfrei.

Zentralruf ermittelt Schadenregulierungsbeauftragten

In jedem EU-Land gibt es für jede Versicherung einen Ansprechpartner, den so genannten Schadenregulierungsbeauftragten. Kennt der Geschädigte die gegnerische Versicherung nicht, wird diese von einer Auskunftsstelle ermittelt. In Deutschland übernimmt der Zentralruf der Autoversicherer in Hamburg diese Aufgabe und benennt die jeweilige Versicherung und deren Ansprechpartner in Deutschland. Dieser Service erfolgt nicht nur für Länder der EU, sondern auch für die Schweiz sowie alle Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – Island, Lichtenstein und Norwegen. Zu erreichen ist der Zentralruf der Autoversicherer innerhalb Deutschlands gebührenfrei.

Grüne Karte nach wie vor sinnvoll

Die Grüne Karte ist zwar in der EU nicht mehr vorgeschrieben, eine Mitnahme ist jedoch sinnvoll. Verlangt wird sie bei Fahrten in folgende Länder:

Albanien,

Bosnien-Herzegowina,

Iran,

Israel,

Marokko,

Mazedonien,

Moldawien,

Montenegro,

Russland,

Serbien,

Türkei,

Tunesien,

Ukraine und Weißrussland.

Der Fahrzeughalter erhält sie bei seiner Kfz-Versicherung. ampnet/Sm

Bei einem Unfall mit einem Mietauto müssen diverse Dinge beachtet werden. Als Faustregel gilt:

So verhalte ich mich bei einem Mietwagen-Unfall richtig

Ein Unfall ist immer ein Worst Case, erst recht auf einer Urlaubsreise. Vor allem mit einem Mietwagen kann es im Fall der Fälle kompliziert und teuer werden. Das Vergleichsportal billiger-mietwagen.de hat einige Tipps zusammengestellt, wie man mit einem Unfall am besten umgeht.

Als Faustregel gilt:

sind auch andere Verkehrsteilnehmer beteiligt, muss im Grunde immer die Polizei gerufen werden. Macht man das nicht, riskiert man seinen Versicherungsschutz. Was wesentlich öfter vorkommt, sind kleinere Schäden wie Reifenschäden, Steinschlag an der Windschutzscheibe oder Parkschäden an Pollern oder in engen Tiefgaragen. Nur bei großen Schäden ist ein Polizeibericht zwingend notwendig.

Die Experten raten, im Schadensfall auf jeden Fall mit dem Mietwagen-Broker Rücksprache zu halten. Fotos vom Auto sollte man ebenfalls machen, dazu einen Schadensbericht ausstellen und unterschreiben lassen. Ebenfalls wichtig: Alle Unterlagen aufheben, dazu zählen der Mietvertrag, Quittungen, Kreditkartenbelege, Zahlungsnachweise über die Kaution und die Selbstbeteiligung, Kopien von Polizeiberichten, Unfallprotokolle oder Schadensberichte des Vermieters.

Und was kostet ein Unfall mit einem Mietauto? Das kommt neben der Schuldfrage auf den Versicherungsschutz an. Ist der Mietwagenfahrer schuld an einem Unfall, behält der Vermieter fast immer die Selbstbeteiligung ein. Aber: Hat man ein Angebot mit Erstattung der Selbstbeteiligung gebucht, erhält man – vergleichbar mit einem Auslandskrankenschein – die Selbstbeteiligung gemäß Vertragsbedingungen vom Mietwagen-Broker zurück.

Voraussetzung ist, dass die Bedingungen wie die Polizei hinzuzuziehen, eingehalten werden.

Was raten die Experten? Kunden sollten auf ein Angebot mit Erstattung der Selbstbeteiligung inklusive Glas- und Reifenschutz setzen. mid/arei

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